Checker: Pfändungsfreigrenze 2026 (Lohnpfändung)

Aktuelle Tabelle (§ 850c ZPO)
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Wenn sich Schulden anhäufen und ein gerichtlicher Titel vorliegt, kann es zur Lohnpfändung kommen. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss einen Teil Ihres Gehalts direkt an den Gläubiger überweisen. Das löst bei vielen Betroffenen große Panik aus.

Keine Sorge, das Existenzminimum ist geschützt! Der Gesetzgeber stellt sicher, dass Ihnen genug Geld zum Leben, für Miete und Lebensmittel bleibt. Wie hoch dieser gesetzlich garantierte Pfändungsfreibetrag ist, hängt von Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl der Personen ab, denen Sie Unterhalt zahlen. Unser Rechner zeigt Ihnen auf den Cent genau, was das Amt pfänden darf – und was zwingend bei Ihnen bleiben muss.

WICHTIG: Lohnpfändung vs. Kontopfändung (P-Konto!)

Bitte unterscheiden Sie zwingend diese beiden Pfändungsarten, sonst droht der Totalverlust Ihres Geldes:

Strategie-Tipp: Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen. Der Standard-Freibetrag auf dem P-Konto deckt nur den Schuldner allein ab. Wenn Sie Kinder haben oder Kindergeld beziehen, können Sie diesen Freibetrag durch eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung (z. B. von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt) deutlich erhöhen lassen!
Wichtiger Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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Redaktionell geprüft am: 12.05.2026 | Basiert auf der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850c ZPO.

Ihre finanzielle Situation

Einkommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Unpfändbare Zulagen (wie Erschwerniszulagen oder ein Teil des Weihnachtsgeldes) zählen nicht mit!

Zählen Sie hier Kinder, für die Sie unterhaltspflichtig sind (auch wenn sie nicht bei Ihnen leben), sowie Ehepartner ohne eigenes Einkommen.

Hinweis: Dieses Tool liefert die Standardwerte der Pfändungstabelle. Es gibt Ausnahmen (z.B. Pfändung wegen rückständigem Unterhalt), bei denen in die Freigrenzen eingegriffen werden darf. Bei akuten Schuldenproblemen wenden Sie sich bitte immer an eine anerkannte, kostenlose Schuldnerberatung in Ihrer Nähe.

Überfordert mit Inkasso-Briefen und Mahnungen?

Wenn der Briefkasten zur Angstquelle wird, ist schnelles Handeln gefragt. Viele Inkasso-Forderungen enthalten unzulässige Gebühren. Wenn Sie Mahnschreiben rechtlich prüfen lassen wollen oder Hilfe bei der Kommunikation mit Gläubigern brauchen, übernimmt unsere KI Clerion die Analyse für Sie.

Weitere kostenlose Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zur Lohnpfändung

Was ist der aktuelle Grundfreibetrag?

Der gesetzliche Grundfreibetrag ändert sich in der Regel jährlich zum 1. Juli. Für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten schützt dieser Betrag das absolute Existenzminimum. Jeder Cent, der darunter liegt, darf vom Gläubiger nicht gepfändet werden.

Wer zählt als "unterhaltspflichtige Person"?

Dazu gehören eigene Kinder (für die Sie Barunterhalt zahlen oder die bei Ihnen wohnen), Ehepartner ohne eigenes Einkommen, eingetragene Lebenspartner oder in bestimmten Fällen auch Ex-Partner, wenn Sie diesen Unterhalt zahlen. Kindergeld zählt übrigens nicht als eigenes Einkommen des Kindes!

Was ist mit Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Diese sogenannten "Sonderzahlungen" sind teilweise geschützt. Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte Ihres monatlichen Freibetrags (maximal bis zu einem gesetzlichen Deckelwert) unpfändbar. Urlaubsgeld, das im üblichen Rahmen gewährt wird, ist sogar komplett unpfändbar.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der Auswertung aktueller ZPO-Tabellen und Schuldnerberatungs-Richtlinien. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardwerte zur Selbsthilfe. Bei drohender Insolvenz empfehlen wir dringend eine anerkannte Schuldnerberatung.

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