Fachlich geprüft | Stand: 12.05.2026
Direkt zum kostenlosen Unterhalts-Rechner springenDer Kindesunterhalt regelt die finanzielle Absicherung von Kindern nach einer Trennung. Die Berechnungsgrundlage hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle. Sie ordnet das Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils einer bestimmten Stufe zu und gibt anhand des Alters der Kinder den Unterhaltsbetrag vor.
Der erste Schritt vor dem Amt: Mit diesem Vorcheck können sowohl Alleinerziehende als auch Zahlende in wenigen Klicks prüfen, wie hoch der tatsächliche Zahlbetrag (nach Abzug des hälftigen Kindergeldes) in etwa ausfällt.
Was die Tabelle anzeigt, ist nicht immer das, was gezahlt werden muss oder kann. Beachten Sie zwingend den Selbstbehalt (Eigenbedarf):
Redaktionell geprüft am: 03.05.2026 | Berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle & Selbstbehalte 2026.
Hinweis: Dieses Tool nutzt vereinfachte Annahmen (z.B. den Regelfall von 2 Unterhaltsberechtigten zur Einstufung). Sonderfälle wie Mehrbedarf (Kita-Kosten), Sonderbedarf (Klassenfahrten) oder volljährige Kinder mit eigenem Einkommen erfordern eine individuelle Berechnung.
Die Berechnungsgrundlage für den Kindesunterhalt ist die Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhaltsbetrag richtet sich nach dem Nettoeinkommen des zahlungspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Um den tatsächlichen Zahlbetrag zu ermitteln, wird bei minderjährigen Kindern in der Regel noch das hälftige staatliche Kindergeld vom Tabellenwert abgezogen.
Der Selbstbehalt (Eigenbedarf) ist das Existenzminimum, das dem zahlenden Elternteil zwingend zum eigenen Leben bleiben muss. Aktuell (Stand 2026) liegt dieser Selbstbehalt für Erwerbstätige bei 1.450 Euro und für Nicht-Erwerbstätige bei 1.200 Euro. Nur Einkommen, das über diesen Betrag hinausgeht, kann für den Unterhalt herangezogen werden.
Wenn das Nettoeinkommen zu niedrig ist, um den Mindestunterhalt aller Kinder zu decken und gleichzeitig den Selbstbehalt zu wahren, spricht man von einem Mangelfall. In diesem Fall wird das restliche verfügbare Geld (Einkommen minus Selbstbehalt) prozentual und fair auf alle unterhaltsberechtigten Kinder aufgeteilt. Unser Rechner prüft ein solches Szenario automatisch.
Oftmals nicht. Die Düsseldorfer Tabelle zeigt den Bedarf des Kindes an. Da das staatliche Kindergeld dem Kind zusteht, wird es bei Minderjährigen zur Hälfte auf diesen Bedarf angerechnet. Das reduziert den Summe, die tatsächlich überwiesen werden muss (den sogenannten Zahlbetrag), erheblich.
Nein. Ein Online-Vorcheck liefert eine schnelle und sehr gute erste Orientierung. In der Praxis berechnen Anwälte oder Jugendämter jedoch oft noch das bereinigte Nettoeinkommen, bei dem beispielsweise private Kredite oder berufsbedingte Aufwendungen vom Gehalt abgezogen werden. Ein Online-Tool ersetzt daher keinen rechtlich bindenden Unterhaltstitel.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte und Tabellen (wie der Düsseldorfer Tabelle). Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardwerte zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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