Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich oft noch "GEZ" genannt) kostet jeden Haushalt in Deutschland 18,36 € pro Monat. Was viele nicht wissen: Wer staatliche Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG oder Grundsicherung bezieht, kann sich auf Antrag komplett befreien lassen.
Unser Tool prüft, ob bei Ihnen ein Standard-Befreiungsgrund oder ein sogenannter Härtefall vorliegt. Im Anschluss generieren wir Ihnen ein fertiges Anschreiben, das Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit Ihrem Bescheid an den Beitragsservice senden müssen.
Viele Menschen im Niedriglohnsektor zahlen den Beitrag, obwohl sie es nicht müssten. Ein **Härtefall nach § 4 Abs. 6 RBStV** liegt vor, wenn:
Beispiel: Das Jobcenter lehnt Ihren Bürgergeld-Antrag ab, weil Sie 10 Euro "zu viel" verdienen. Wenn Sie nun 18,36 € Rundfunkbeitrag zahlen, rutschen Sie effektiv unter das Existenzminimum! In diesem Fall können Sie sich befreien lassen. Unser Tool hilft Ihnen dabei!
Redaktionell geprüft am: 12.05.2026 | Berücksichtigt den aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).
Nein. Es gibt keinen Formzwang. Sie können das offizielle Online-Formular nutzen, aber auch ein eigenes Anschreiben (wie aus unserem Generator) ist absolut rechtsgültig, solange Sie Ihre Beitragsnummer angeben und die entsprechenden Nachweise in Kopie beilegen.
Ja, das ist seit einer Gesetzesänderung möglich. Wenn Sie nachweisen können, dass die Voraussetzungen schon früher vorlagen, kann eine Befreiung für bis zu 3 Jahre rückwirkend gewährt werden. Reichen Sie dazu einfach die alten Leistungsbescheide mit ein.
Nein. Weder der Bezug von Wohngeld noch von Kinderzuschlag berechtigt direkt zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wenn das Wohngeld jedoch so knapp bemessen ist, dass Sie durch den Rundfunkbeitrag unter das Existenzminimum rutschen würden, kann ein Härtefall vorliegen.
Unsere Generatoren basieren auf der Auswertung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV). Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern auf fachliche Korrektheit geprüft.
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